FAQ

Allgemein

Wie kann ich im Notfall jemanden erreichen?

Wir arbeiten derzeit noch an der Schaltung einer 24/7 Notfallhotline. Wenn Sie in der Zwischenzeit den Bedarf einer Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten haben, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline unter 05406/50040-96 oder schreiben Sie an support@apsolut-erp.de.

Wie ist sichergestellt, dass mir geholfen werden kann?

Im Zuge der Geschäftsübernahme haben wir auch die Mitarbeiter der Firma Alms Pro solutions GmbH mit bei uns an Board geholt. Dadurch bleibt das Know-How erhalten und wir können sicherstellen, dass wir Ihnen weiterhin in gewohnter Qualität helfen können. Zudem werden wir die Kapazitäten im Bereich der IT-Systemtechnik und der Entwicklung und Betreuung des APsolut-ERP-Systems erweitern, sodass wir Ihre Anliegen und Projekte in Zukunft schneller bearbeiten werden können.

Kann ein persönliches Kennenlernen stattfinden?

Gerne möchten wir Sie als unseren neuen Kunden persönlich kennenlernen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Herrn Spinneker (marc.spinneker@gs-it-group.com) aus unserem Vertrieb und vereinbaren einen Kennenlerntermin.

Kann ein Test der Fernwartung durchgeführt werden?

Ein Test der Fernwartung kann durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu unsere Hotline unter 05406/500400-96 oder schreiben an support@apsolut-erp.de. Bitte beachten Sie, dass wir einen Test je Kunde kostenlos anbieten.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Was ist ein AVV?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bzw. unsere "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung" regelt die Beziehung zwischen Ihnen als Auftraggeber / Verantwortlichen und uns als Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung von schützenswerten Daten. Eine solche Vereinbarung ist gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwingend vorgeschrieben, sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Dies geschieht regelmäßig, wenn wir für Sie zum Beispiel im Zuge von Supportdienstleistungen tätig werden. Um zu verhindern, dass wir in einem dringenden Fall nicht für Sie tätig werden können, ist es wichtig, dass ein AVV geschlossen ist. Der AVV beinhaltet sonst keinerlei Verpflichtungen zu Leistungen oder Zahlungen.

Was muss ich in §2 Abs. 2 und Abs. 3 ankreuzen?

Dies hängt davon ab, welche Daten Sie auf Ihren IT-Systemen, mit denen wir in Kontakt kommen können, oder im APsolut-ERP speichern und verarbeiten. Da uns diese Informationen nicht im Detail vorliegen, wurde im AVV die Möglichkeit geschaffen, dass Sie die Art der Daten und die Kategorie der betroffenen Personen selbst ankreuzen können. Bitte kreuzen Sie alles an, was bei Ihnen entsprechend erfasst wird. Sofern noch weitere Daten oder Personen hinzukommen, nutzen Sie das Feld "Sonstiges".

Was ist mit Dienstleister gemeint?

Mit Dienstleister sind Unternehmen gemeint, die für Sie Dienste erbringen. Dies könnten zum Beispiel Unternehmen im Bereich Brandschutz, Alarmanlage, Heizung- und Sanitär oder Facility Management sein. Sofern Daten, wie zum Beispiel Eingangsrechnungen, mit personenbezogen Daten, wie zum Beispiel dem ausführenden Monteur, in Ihren IT-Systemen oder dem APsolut-ERP erfasst werden, so trifft diese Kategorie zu. Ggf. fallen Dienstleister auch mit in Ihre Lieferanten.

Was ist mit Abonnenten gemeint? Wer sind Abonnenten?

Abonnenten sind zum Beispiel Personen, die sich zu einem Newsletter bei Ihnen angemeldet haben, jedoch keine Kunden von Ihnen sind.

Kann ich auch alles ankreuzen?

Ja, sofern bei Ihnen alle Arten von Daten und alle Kategorien betroffener Personen zutreffen, können Sie auch alles ankreuzen.

Kann ich auch alles ankreuzen?

Ja, sofern bei Ihnen alle Arten von Daten und alle Kategorien betroffener Personen zutreffen, können Sie auch alles ankreuzen.

Was ist mit Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten gemeint?

Dies können entsprechende Daten Ihrer Mitarbeiter oder Ihrer Kunden sein, die in Ihren IT-Systemen oder dem APsolut-ERP erfasst sind.

Wohin muss ich die AVV senden?

Bitte senden Sie den AVV gescannt (komplett, alle Seiten) an uebertragung@apsolut-erp.de zurück.

Reichen die beiden ausgefüllten Seiten als Scan?

Nein, bitte senden Sie uns den AVV gescannt mit allen Seiten zurück an uebertragung@apsolut-erp.de.

Muss ich einen AVV für jedes Unternehmen / Mandanten schließen?

Sofern Sie mehrere Unternehmen (Gesellschaften) haben oder mehrere Mandanten in einem APsolut-ERP nutzen, so müssen die Daten aller Unternehmen/Mandanten betrachtet werden. Es kommt hierbei darauf an, ob wir als Auftragnehmer nur für eines ihrer Unternehmen (Hauptunternehmen) tätig sind, und die weiteren Tochterunternehmen durch dieses eine Hauptunternehmen auf Ihrer Seite intern verrechnet werden, oder ob es zwischen uns als Auftragnehmer und mehreren Ihrer Unternehmen eine Vertragsbeziehung gibt. Im letzteren Fall muss für jede Vertragsbeziehung ein separater AVV geschlossen werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um den Fall genauer zu beleuchten.

Wie sind Sie (G&S) erreichbar?

Alle Informationen zur Erreichbarkeit und den Ansprechpartnern finden Sie unter hier.

Wer ist der neue Ansprechpartner?

Alle Informationen zur Erreichbarkeit und den Ansprechpartnern finden Sie hier.